Auf netzwertig.com prognostiziert Martin Weigert einen “Neuen Brandherd der Urheberrechtsdebatte” im Bereich von Onlinediensten wie Storify oder Pinterest. Deren zentrales Features besteht darin, dass Nutzer online verfügbare Inhalte aus verschiedenen Quellen neu zusammenstellen und das Ergebnis dieser Rekombination wiederum Dritten einfach zur Verfügung stellen können. Das ist aus urheberrechtlicher Sicht aber keineswegs unproblematisch. Weigert:

Sobald urheberrechtlich geschützte Inhalte beispielsweise über Storify vervielfältig, verbreitet und zugänglich gemacht werden, benötigt man dazu die Einwilligung des Autoren oder eine gesetzliche Erlaubnis. In der Praxis dürften sich die meisten Storify-Nutzer aber bisher über diesen Aspekt keine Gedanken machen, zumal Angebote zum Kuratieren von Online-Inhalten kaum funktionieren würden, wenn für jedes mit einem Klick integrierbare Contentelement die bei weitem nicht immer eindeutige Rechtslage geklärt werden muss

Für das Beispiel Pinterest beklagt Leander Wattig die damit ganz generell verbundene Unsicherheit: Den Rest des Beitrags lesen »